1 Geltung
1.1 Sämtliche Leistungen und Lieferungen von LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Von ihnen abweichende Bedingungen, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, haben keine Gültigkeit.
1.2 Abweichungen oder Ergänzungen sowie telefonische, mündliche oder auf andere Weise getroffene Zusatzvereinbarungen erlangen nur und erst durch die schriftliche Bestätigung seitens LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE Wirksamkeit.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot, unabhängig davon, ob dieses Angebot schriftlich, mündlich, elektronisch (z.B e-Mail) oder auf sonstige Weise abgegeben wird. LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE  kann dieses Angebot nach seiner Wahl innerhalb von 4 Wochen entweder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder dadurch annehmen, dass dem Besteller die bestellte Ware innerhalb dieser Frist zugesandt wird.

§ 3 Preise
In Rechnung gestellte Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste und verstehen sich freibleibend. Durch Lieferung / Versand entstehende Kosten werden gesondert berechnet. Die gesetzliche MwSt. ist in angegebenen Preisen enthalten.

§ 4 Zahlung
4.1 Bestellungen per eMail werden erst nach Zahlungseingang (Vorkasse) ausgeliefert.
4.2 Rechnungsbeträge sind 5 Tage ab Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
4.3 Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nach, ist LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE berechtigt, auf den Rechnungsbetrag eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € zu berechnen.
4.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE anerkannt sind.

§ 5 Lieferungen und Lieferzeiten
5.1 Als Lieferzeitpunkt ist der im jeweiligen Auftrag angegebene Zeitpunkt bzw. Zeitraum entscheidend. Der Beginn setzt die Abklärung aller technische Fragen voraus.
5.2 Die Rücknahme von Lieferungen aufgrund falscher Bestellungen durch den Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen.
5.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE  die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.4 Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE von ihren Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE jedoch nur berufen, sofern LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE den Kunden unverzüglich von ihnen benachrichtigt hat.

§ 6 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Institution übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Betriebsgelände von LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE oder seines Auslieferers verlassen hat.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem laufenden und aus vorangegangenen Aufträgen vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt gleichzeitig der Rücktritt vom laufenden Vertrag.

§ 8 Gewährleistung
8.1 Offensichtliche Mängel müssen LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE unabhängig von ihrer tatsächlichen oder vermuteten Ursache unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung mitgeteilt werden.
8.2 Liegt ein von LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE zu vertretender Mangel vor, so ist LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
8.3 Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder ist LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
8.4 Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden sind ausgeschlossen.
8.5 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
8.6 Unbeschadet der Gewährleistungsrechte ist die Haftung auf das Einfache des Rechnungsbetrages begrenzt.

§ 9 Zusätzlich geltende besondere Bestimmungen
9.1 Bei Erwerb und Verwendung von Software gelten die entsprechenden Lizenzbestimmungen, die dem Produkt beiliegen.
9.2 Druckwerke, Software und sonstige Produkte dürfen, falls nicht anders vereinbart - auch zum eigenen Gebrauch durch den Kunden - nicht vervielfältigt, nachgedruckt oder nachgeahmt werden.
9.3 Technische und optische Änderungen von Produkten behält sich LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE ausdrücklich vor. Der Abnehmer ist berechtigt von der Bestellung zurückzutreten, wenn die Änderungen erheblich sind.
9.4 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
9.5 Verstöße verpflichten den Kunden zum Schadensersatz.

§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle mit LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Berlin. Auch bei Geschäften mit Auslandsberührungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten einige der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am nächsten kommt. Die anderen Bestimmungen werden durch die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Klauseln nicht berührt.

Stand: Januar 2008

 

    5. März 2008