1
Geltung
1.1
Sämtliche
Leistungen und Lieferungen von LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ +
TORE erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Von ihnen
abweichende
Bedingungen, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners,
haben keine Gültigkeit.
1.2 Abweichungen oder Ergänzungen sowie telefonische, mündliche oder
auf andere Weise getroffene Zusatzvereinbarungen erlangen nur und erst
durch die
schriftliche Bestätigung seitens LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ
+ TORE Wirksamkeit.
§
2 Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot, unabhängig davon, ob dieses
Angebot schriftlich, mündlich, elektronisch (z.B e-Mail) oder auf
sonstige
Weise abgegeben wird. LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE kann
dieses
Angebot nach seiner Wahl innerhalb von 4 Wochen entweder durch
Zusendung einer
Auftragsbestätigung oder dadurch annehmen, dass dem Besteller die
bestellte Ware innerhalb dieser Frist zugesandt wird.
§
3 Preise
In Rechnung gestellte Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste
und
verstehen sich freibleibend. Durch Lieferung / Versand entstehende
Kosten
werden gesondert berechnet. Die gesetzliche MwSt. ist in angegebenen
Preisen
enthalten.
§
4 Zahlung
4.1 Bestellungen per eMail werden erst nach Zahlungseingang (Vorkasse)
ausgeliefert.
4.2 Rechnungsbeträge sind 5 Tage ab Rechnungserhalt ohne Abzug
fällig.
4.3 Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach
Setzung einer
angemessenen Nachfrist nicht nach, ist LICHT & SCHATTEN,
SONNENSCHUTZ +
TORE berechtigt, auf den Rechnungsbetrag eine Mahngebühr in Höhe
von 10,00 € zu berechnen.
4.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, sofern und soweit
seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE anerkannt sind.
§
5 Lieferungen und Lieferzeiten
5.1 Als Lieferzeitpunkt ist der im jeweiligen Auftrag angegebene
Zeitpunkt bzw.
Zeitraum entscheidend. Der Beginn setzt die Abklärung aller technische Fragen voraus.
5.2 Die Rücknahme von Lieferungen aufgrund falscher Bestellungen durch
den
Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen.
5.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ +
TORE
die
Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat LICHT
&
SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und
Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen LICHT & SCHATTEN,
SONNENSCHUTZ
+ TORE, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des
noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
5.4 Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so ist der Kunde
nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert
sich die Lieferzeit oder wird LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ +
TORE von
ihren Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann
sich LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE jedoch nur
berufen, sofern
LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE den Kunden
unverzüglich von
ihnen benachrichtigt hat.
§
6 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person oder Institution übergeben worden ist
oder zwecks Versendung das Betriebsgelände von LICHT &
SCHATTEN,
SONNENSCHUTZ + TORE oder seines Auslieferers verlassen hat.
§
7 Eigentumsvorbehalt
LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE behält sich das
Eigentum an
der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem laufenden und aus
vorangegangenen Aufträgen vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden
ist LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE berechtigt, die
Kaufsache
zurückzufordern. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der
Vorbehaltssache liegt gleichzeitig der Rücktritt vom laufenden Vertrag.
§
8 Gewährleistung
8.1 Offensichtliche Mängel müssen LICHT & SCHATTEN,
SONNENSCHUTZ
+ TORE unabhängig von ihrer tatsächlichen oder vermuteten Ursache
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach
Lieferung mitgeteilt werden.
8.2 Liegt ein von LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE zu
vertretender
Mangel vor, so ist LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE
zur
Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
8.3 Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder ist LICHT &
SCHATTEN,
SONNENSCHUTZ + TORE zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung
nicht bereit
oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene
Fristen hinaus aus Gründen, die LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ
+ TORE zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
8.4 Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere
Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder
wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden sind ausgeschlossen.
8.5 Vorstehende Haftungsbeschränkung
gilt nicht,
soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht
oder wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
Schadensersatzansprüche geltend macht.
8.6 Unbeschadet der Gewährleistungsrechte ist die Haftung auf das
Einfache des Rechnungsbetrages begrenzt.
§
9 Zusätzlich geltende besondere Bestimmungen
9.1 Bei Erwerb und Verwendung von Software gelten die entsprechenden Lizenzbestimmungen,
die dem Produkt beiliegen.
9.2 Druckwerke, Software und sonstige Produkte dürfen, falls nicht
anders
vereinbart - auch zum eigenen Gebrauch durch den Kunden - nicht
vervielfältigt, nachgedruckt oder nachgeahmt werden.
9.3 Technische und optische Änderungen von Produkten behält sich
LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ + TORE ausdrücklich vor. Der
Abnehmer ist berechtigt von der Bestellung zurückzutreten, wenn die
Änderungen erheblich sind.
9.4 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der
Programmidentifikation
dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert
werden.
9.5 Verstöße verpflichten den Kunden zum Schadensersatz.
§
10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle mit LICHT & SCHATTEN, SONNENSCHUTZ +
TORE
entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Berlin. Auch bei Geschäften mit
Auslandsberührungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
§
11 Schlussbestimmungen
Sollten einige der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder
werden, so
treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die
dem
wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung
beiderseitiger
Interessen am nächsten kommt. Die anderen Bestimmungen werden durch die
Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Klauseln nicht berührt.
Stand: Januar 2008